Werde ich in einem solchen Verfahren nicht über den Tisch gezogen, weil ich vielleicht nicht so redegewandt bin oder rechtliche Besonderheiten nicht kenne?

Anders als bei einem „dringenden Anraten des Gerichts zum Abschluss eines Vergleichs“ (wie man es immer wieder in Gerichtsprotokollen liest) verhindert die Mediation gerade die unfaire Behandlung oder ein unfaires Ergebnis. Es geht eben nicht um Spezialwissen und eventuelle juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die wechselseitigen Interessen der Beteiligten. Sie selbst· sollen daraus am Ende die Schlussfolgerungen ziehen, die zu einer eigenen Lösung führt, die von ihnen mit Überzeugung akzeptiert werden kann.

Hat Mediation auch etwas mit dem Gericht zu tun?

Ideal ist, dass die Mediation durchgeführt werden kann, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Sie ist der kostengünstigste Weg, die Chance einer Konfliktlösung zu ergreifen

Über das Einleiten eines Mediationsverfahrens sollte also vor einer gerichtlichen Klage nachgedacht werden!

Stehen sich die Konfliktparteien allerdings schon vor Gericht gegenüber, soll auch in diesem Stadium die Möglichkeit bestehen, eine Mediation „einzuschieben“, bevor das Gericht auf traditionellem Wege versucht, einen Vergleich herbeizuführen oder letztendlich über den Rechtsstreit entscheiden muss. Dann sind zwei Wege denkbar: Erstens die gerichtsnahe Mediation, bei der die Parteien einen außergerichtlich tätigen Mediator beauftragen, oder zweitens die gerichtliche Mediation, bei der ein dazu ausgebildeter Richter bzw. eine Richterin versuchen, mit den Parteien ein Mediationsverfahren durchzuführen.

Kritik in der Fachwelt ist dazu schon bezüglich der Situation geäußert worden, dass ein als Mediator tätiger Richter grundsätzlich dann auch bei Scheitern der Mediation ein Urteil im Rechtsstreit fällen könnte. Dieses widerspräche den Mediationsgrundsätzen und gilt es zu vermeiden - eine Aufgabe des Gesetzgebers, der auf eine unabhängige Rechtsprechung zu achten hat.

Fazit: Gehen Sie lieber vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einem ausgebildeten, unabhängigen Mediator bzw. einer Mediatorin.

Haben Rechtsanwälte etwas mit Mediation zu tun?

Es gibt hinsichtlich der Beziehung zur Mediation wohl drei Gruppen von Rechtsanwälten:

1.··· Diejenigen, die sich nicht um Mediation kümmern -· ein klarer Standpunkt, der entweder zu klassischen Verhandlungen mit dem „Gegner“ führt oder zu einer Klage bei Gericht.

2.··· Diejenigen, die auch eine Ausbildung als Mediator haben und wissen, welches Potenzial an Chancen das Verfahren bringt. Sie sind in der betreffenden Sache nicht als Anwalt mit der typischen Rolle des einseitigen Interessenvertreters tätig. Sie sind auch nach einem möglichen Scheitern einer Einigung – anders als ggf. Richter – auch nicht anschließend für eine Konfliktpartei tätig.

3.··· Diejenigen, die bereits als Parteianwälte tätig sind, es aber zulassen eine Mediation durchzuführen. Es handelt sich bisher um eine vermutlich kleine Anzahl an Anwälten, die sich trotz der eigenen – einseitigen – Aufgabenstellung für das Verfahren offen zeigt, obwohl sie ihre typische Tätigkeit im betreffenden Streitfall damit „unterbrechen“ und im Idealfall einer erfolgreichen Mediation gar nicht in dieser Rolle abschließen können. Sie können ihren Mandanten aber im Mediationsverfahren – mit zunächst gebotener Zurückhaltung - begleiten und ihn am Ende dazu beraten, ob die erarbeitete Lösung rechtlich tragbar ist. Auch das ist souveräne Anwaltstätigkeit. Der Mandant wird es ihnen danken.

Ein Mediator wird, wenn die Beteiligten eine Lösung erarbeitet haben, allen raten sich bei komplizierten rechtlichen oder steuerlichen Fragen diesbezüglich zur ihrer eigenen Sicherheit an einen Anwalt oder Steuerberater zu wenden. Muss eine Lösung wegen bestimmter gesetzlicher Formvorschriften notariell protokolliert werden, wird er die Beteiligten darauf hinweisen. Ein Notar wird ebenfalls mit der ihm berufsrechtlich vorgegebenen Neutralität die Lösung oder den betreffenden Lösungsteil (z.B. Eigentumsänderungen an einer Immobilie) in eine entsprechende Urkunde übersetzen.

Hat die Mediation Zukunft?

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mediation gesetzlich zu regeln. Dieses hat den Vorteil, dass die wesentlichen Strukturen des Verfahrens, aber auch Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mediatoren (die nach dem Bild der Mediation auch jetzt schon erfüllt werden) für Interessenten und Teilnehmer an einem solchen Verfahren transparent sind. Das gilt auch für Mediation, die im Zusammenhang mit schon eingeleiteten Gerichtsverfahren in Betracht kommt.

Die aktiven Mediatorinnen und Mediatoren versprechen sich dadurch eine Stärkung der Mediation und ein größeres Bewusstsein für dieses Konfliktlösungsverfahren.

Zur Information über das Gesetzesvorhaben können Sie den Gesetzentwurf der durch die Bundesregierung eingebrachten Fassung (in den das Verfahren beschreibenden Ausschnitten) hier einsehen.

Zum guten Schluss: Der westfälische Friede zu Münster wurde nach 800 Besprechungen und Sitzungen eines Mediators mit den Konfliktparteien geschlossen. Warum sollte auch nicht in alltäglichen Konflikten dieses – alte, aber weiter entwickelte - Verfahren in modernen Zeiten zum persönlichen Frieden führen? Es müssen ja nicht 800 Sitzungen sein…