Ihr Anwalt

Sie sollen wissen, worauf die Arbeit von Rechtsanwalt Joachim Drinhaus beruht.

Ausbildung

Studium an den Universitäten Münster/Westf. und Mainz,

Erstes juristisches Staatsexamen in Rheinland-Pfalz (Ref. iur.)

Referendarstationen beim Landgericht Frankfurt a. M., der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., einer Frankfurter Anwaltskanzlei, dem Landratsamt des Main-Taunus-Kreises und bei der Generaldirektion Wissenschaft des Europäischen Parlaments in Luxemburg.

Zweites juristisches Staatsexamen in Hessen (Assessor jur.)

Rechtsanwalt


Für diese Berufsbezeichnung und die Berufsausübung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Kanzleieröffnung in Sulzbach (Taunus) im Jahre 1989.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Ausübung der Anwaltstätigkeit nicht mehr an bestimmte Gerichte oder Gerichtsorte gebunden. Rechtsanwalt Drinhaus ist auch für die Oberlandesgerichte zugelassen. Daher kann die Anwaltstätigkeit vor allen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, ausgeübt werden.

Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Vereinigungen etc:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.*
Bockenheimer Anlage 36
D-60322 Frankfurt a.M.

* Die Rechtsanwaltskammer ist zugleich die Aufsicht führende Behörde.

Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV);

Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV;

Mitbegründer des Gewerbeverein Sulzbach (Taunus) e.V.
(Mitgliedschaft bis zur Vereinsauflösung 2009);

Kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit 1987 - 2011.

Mediator

AnwaltMediator (Deutsche Anwalt Akademie)

Zu diesem Bereich empfehlen wir Ihnen zur weiteren Informationen den Besuch der Homepage

www.rhein-main-mediation.de

Schlichter

Vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zugelassener Schlichter für die außergerichtliche Streitbeilegung nach der Zivilprozessordnung.

Kanzleiorganisation

Ihre Nachricht per Telefon, Fax, Email, persönlich, auf dem Anrufbeantworter oder auch bei einem zufälligen Treffen – wir sind schließlich in Ihrer Nähe  –  ist uns willkommen!

Erreichbarkeit wird durch feste Bürozeiten und darüber hinaus durch die geeigneten Möglichkeiten der Telekommunikation, wie Anrufweiterschaltung, sichergestellt.

Zu manchen Zeiten arbeitet Ihr Anwalt ungestört für alle, die seine Hilfe brauchen, und natürlich für Sie im Rahmen eines individuell vereinbarten Besprechungstermins.

Rückrufe, Beantwortung von Emails, Termin- und Fristeneinhaltung sind wesentliche Grundsätze. Informationen werden dokumentiert, ihre Bearbeitung organisiert.

Ihre kurzfristige Information über die aktuelle Entwicklung der Mandatsbearbeitung ist selbstverständlich.