Prüfungsrecht - und mehr
Das Prüfungsrecht ist ein wenig bekannter Rechtsbereich, vorrangig aus dem Bereich des Verwaltungsrechts. Dieser Rechtsbereich kann erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Berufs- und Lebensplanung haben. Es betrifft nicht nur Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen, sondern auch Auszubildende im Bereich des Handwerks unter Leitung der Handwerkskammern bis hin zur Meisterprüfung sowie im Bereich der vielfältigen kaufmännischen Ausbildungen unter Leitung der Industrie- und Handelskammern.
Am Beispiel des Studiums kann man die Thematik leicht erkennen:
In allen Studiengängen schreiben die Prüfungsordnungen vor, dass man eine Modulprüfung einmal oder zweimal wiederholen kann. Selten ist ein weiterer Versuch möglich. Führen diese Wiederholungen endgültig nicht zu einem Bestehen der Prüfung, endet dieses Studium zwangsweise. Man wird exmatrikuliert. Zugleich ist eine Aufnahme des gleichen Studiums an einer anderen Hochschule in Deutschland nicht mehr möglich. Selbst ein verwandtes Studium, in dem aber das nicht bestandene Modul auch erfolgreich absolviert werden müsste, darf man nicht aufgreifen. Damit stellen sich für die Studierenden teils existentielle Fragen der Ausbildungs- und Lebensplanung.
Nun wird man sich als Betroffene oder Betroffener auch ehrlich selbst hinterfragen müssen, ob das mehrfache Nichtbestehen auf die eigene Lernsituation zurück zu führen ist. Eine eindeutige Antwort darauf ohne fachliche Hilfe zu finden, ist oft schwierig. Denn es gibt eine Vielzahl von Ursachen für schlechte Bewertungen, die entweder rechtlich anerkennenswerte besondere persönliche Gründe haben können oder die gar nicht bei den Lernenden liegen. So halten sich Prüfungsverantwortliche in der Organisation und Abnahme von Prüfungen oder bei der Bewertung einer Leistung nicht immer an die maßgeblichen Prüfungsvorschriften oder an grundsätzliche Regelungen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Prüfungspersonen verpflichtet werden können, eine Leistung, sei es eine Klausur, eine Hausarbeit, eine mündliche Prüfung besser zu bewerten. Das Argument: "Ich finde, dass ich besser war" zählt also nicht. Wenn jedoch durch anwaltliche Analyse der Prüfung Fehler im Verfahren oder in der Bewertung aufgedeckt werden können, kann dieses entweder zu einer neuen Wiederholungsmöglichkeit oder zu einer Neubewertung der vorliegenden Leistung führen. Dazu führe ich Sie durch Widerspruchsverfahren und etwaige Klagen. Es lohnt den Versuch, so vielleicht die Ausbildungs-, Berufs- und Lebensplanung noch "zu retten".
Jedenfalls ist es immer sinnvoll, sich diesbezüglich qualifizierten Rat einzuholen, um etwaige Chancen vorab einordnen zu können.
Die Bandbreite der typischen Fachgebiete ist sehr umfangreich, so dass hier nur beispielhaft genannt werden sollen: Juristische Staatsexamina, Prüfungen in Human- und Zahnmedizin (früher teils auch "Physikum" genannt), Wirtschaftswissenschaftliche Fächer, Meisterprüfungen im Handwerk. Hinzu kommen: Bearbeitung von Plagiatsvorwürfen, Überprüfung laufender oder abgeschlossener Promotions- oder Habilitationsverfahren. Anerkennungsverfahren für Human- und Zahnmediziner/innen bezüglich abgeschlossenen Studiengängen in osteuropäischen Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, vorrangig betreffend Serbien, mit dem Ziel einer vorläufigen Berufserlaubnis in Deutschland und späterer Approbation als Ärtzin/Arzt bzw. Zahnärztin/Zahnarzt.
Mit diesen Themen befasste ich mich seit fünfzehn Jahren in freier Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Brehm-Kaiser & Dr. Brehm in Frankfurt-Sindlingen. Dieses Angebot wird nun von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser in 65760 Eschborn, wenige Kilometer vom ursprünglichen Kanzleistandort entfernt, übernommen und die Bearbeitung von mir weiter geführt.
Nähere Informationen werden Sie in Kürze über einen neuen Link auf die einschlägige Website erhalten.
Kontaktaufnahme zu diesem Thema ist telefonisch möglich über 069 - 370 00 00, ab 26.01.2026 dann vorrangig über 06196-7777-456.