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..mit Recht |
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Dieses ist das |
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..arbeitet Ihr Anwalt nicht nur mit juristischem Verständnis. Das Erfassen und Berücksichtigen der |
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Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen stehen dabei zur Seite. Die Vielfalt möglicher Probleme erfordert aber heute, dass diese Dienstleistung auf Schwerpunktbereiche konzentriert wird, um mit aktuellen Entwicklungen mithalten zu können. Dabei ist anwaltliche Tätigkeit nicht nur Prozessführung. Erstrangig sind: |
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Ihr Anwalt nimmt vorrangig Termine an allen Gerichten in Frankfurt a.M., einschließlich der Abteilung Frankfurt-Höchst, sowie an den Amtsgerichten Königstein i.Ts., Bad Homburg v.d.H., Friedberg, Wiesbaden und Darmstadt (mit deren jeweiligen Familiengerichten), zusätzlich an den Landgerichten Wiesbaden und Darmstadt, wahr. Bei Terminen an anderen Orten, also insbesondere außerhalb des Rhein-Main-Gebietes, vereinbaren wir mit unseren Mandanten je nach den konkreten Verhältnissen entweder eigene Tätigkeit vor Ort oder eine Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei am betreffenden Gerichtsort. Gesetze Abschließend informieren wir Sie an dieser Stelle über die gesetzlichen Grundlagen der Anwaltstätigkeit: Die Arbeit des Rechtsanwaltes unterliegt einer Reihe von berufsrechtlichen Gesetzen. Zu Ihrer Information sind diese nachfolgend benannt. Über Links können Sie sich mit den Inhalten vertraut machen: Sollten die vorstehenden Links nicht funktionieren, können Sie sich auch direkt bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort "Angaben gemäß § 6 TDG" informieren. |
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